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Defekt
Mangel


   Wikipedia

Ein PKW gilt als defekt, wenn bestimmte Komponenten oder Systeme nicht ordnungsgemäß funktionieren und das Fahrzeug dadurch nicht in der Lage ist, seinen normalen Betrieb sicher auszuführen. Defekte können in verschiedenen Fahrzeugteilen oder -systemen auftreten. Hier sind einige häufige Bereiche als Beispiele aufgeführt, in denen Defekte auftreten können: 

Motor: Startprobleme. Untypische Motorgeräusche (Klopfen, Rasseln, etc.). Leistungsverlust.

Kühlsystem: Überhitzung des Motors. Kühlwasserverlust.

Getriebe: Schaltprobleme. Ruckeln oder Schlagen beim Schalten. Ein Automatikgetriebe, das nicht richtig schaltet.

Fahrwerk: Federungsprobleme. Spurhalteprobleme. Lenkungsprobleme. Probleme mit Stoßdämpfern.

Bremsen: Bremsausfall. Schlechte Bremsleistung. Quietschende oder schleifende Bremsen.

Elektrisches System: Ausfall der Zündanlage. Ausfall von elektrischen Komfortausstattung wie zum Beispiel die elektrischen Fensterheber.


ACHTUNG

Nicht jeder Defekt ist automatisch auch ein Defekt im Sinne der Gewährleistung / Sachmangelhaftung!

Kauft man sich ein älteres Fahrzeug, dann sind die in dem Fahrzeug befindlichen Fahrzeugteile so alt wie es das Fahrzeug auch ist. Alte Fahrzeugteile unterliegen einem Verschleiß. Man spricht in dem Zusammenhang von einem „altersgemäßen Zustand“.

Ein Beispiel:

Ein privater Endverbraucher erwirbt ein Fahrzeug bei einem gewerblichen Autohändler. Der Käufer fährt mit dem Wagen und nach 2 Monaten und 1.000 Kilometern ist das Motorlager (Silentbloc) verschließen. Dabei handelt es sich definitiv um einen Defekt.

Stellen wir uns jetzt zwei Situationen vor:

  1. Das Fahrzeug ist 10 Jahre alt und es hat eine Gesamtlaufleistung von 170.000 Kilometer. Motorlager haben nach meiner Erfahrung eine durchschnittliche Haltbarkeit von 100.000 bis 150.000 Kilometern. Das bedeutet, dass der Eintritt dieses Defekts bei der Laufleistung des Fahrzeugs nicht ungewöhnlich ist. Für altersgemäße, also „normalen“ Defekte muss ein gewerblicher Autohändler nicht haften, denn der Käufer hat ein Fahrzeug mit entsprechend alten Teilen gekauft. Er hat also den Verschleiß quasi mitgekauft. Deshalb sind ältere Gebrauchtwagen in der Anschaffung auch günstiger als jüngere Gebrauchtwagen.
    Der Autohändler muss den Käufer auch nicht auf diesen verschlissenen Zustand gesondert hinweisen, denn der Eintritt des Verschleiß ist selbstverständlich. Hierzu gibt es interessante Urteile des Bundesgerichtshof.
    Grundsätzlich ist es so, dass, je älter die Fahrzeuge werden und je mehr Laufleistung sie aufweisen, immer weniger Anspruch auf Sachmangelhaftung besteht.

  2. Das Fahrzeug ist 3 Jahre alt ist und 45.000 Kilometer gefahren ist. Bei dieser Laufleistung ist der Ausfall des Motorlagers nach meiner Einschätzung ungewöhnlich. Mit einem Ausfall muss der private Endverbraucher nicht rechnen und der verkaufende Autohändler muss im Falle des Ausfalls für den Schaden haften.

WICHTIGER  HINWEIS

Ich bin kein Jurist und ich gebe auch keine juristischen Empfehlungen. Wenn ein Streitfall eintritt, dann sollte man sich den Rat eines Rechtsanwalts einholen. Ich empfehle hier auch einige Rechtsanwälte, mit denen ich sehr gute Erfahrungen gemacht habe und die nicht auf Teufel komm raus ins Gericht stürmen und sogar bei aussichtslosen Fällen Klage erheben.

Mein Sachmangel-Check kann vielleicht eine kleine Hilfestellung geben, ob es faktisch sinnvoll ist juristisch gegen einen gewerblichen Verkäufer vorzugehen oder auch nicht. Hat man eher schlechte Karten, dann kann man sich mit dem Autohändler in Verbindung setzen und freundlich nach einer gemeinsamen Lösung suchen.

Vielleicht bietet der Gebrauchtwagenhändler eine Kulanzregelung an?


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