Kollision
Unfall
Eine Kollision ist ein Zusammenstoß oder eine Berührung zwischen zwei oder mehr Fahrzeugen oder Objekten. Kollisionen können aus verschiedenen Gründen auftreten, wie etwa menschliches Versagen, schlechte Wetterbedingungen, mechanische Probleme oder unerwartete Hindernisse auf der Straße.
Kollisionen können von geringfügigen Beulen (Bagatellschaden) oder Kratzern bis hin zu schweren Schäden an Fahrzeugen und Verletzungen von Insassen reichen. Die Folgen einer Kollision können von vielen Faktoren abhängen, einschließlich der Geschwindigkeit der beteiligten Fahrzeuge, des Winkels des Zusammenstoßes und der Sicherheitsmerkmale der Fahrzeuge wie Airbags und Sicherheitsgurte.
Um Kollisionen zu vermeiden, ist es wichtig, vorausschauend zu fahren, die Verkehrsregeln zu befolgen, angemessene Geschwindigkeiten einzuhalten und aufmerksam zu sein. Zudem können fortgeschrittene Sicherheitstechnologien wie ABS, ESP, Notbremsassistenten, Adaptive Tempomaten (ACC), Spurwechselwarner und Spurhalteassistenten dazu beitragen, Kollisionen zu verhindern oder zumindest ihre Folgen zu mildern. Wenn eine Kollision dennoch unvermeidbar ist, ist es wichtig, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel das Tragen von Sicherheitsgurten und das Auslösen von Airbags und Gurtstraffern, um Verletzungen zu minimieren.
Die rechtliche Definition kann je nach Rechtsprechung variieren, aber im Allgemeinen wird ein Unfall als ein Ereignis betrachtet, das ohne Absicht oder Vorsatz einer der beteiligten Parteien auftritt. Dies bedeutet, dass der Schaden nicht absichtlich verursacht wurde, sondern aufgrund von Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit oder unvorhergesehenen Umständen eingetreten ist.
ACHTUNG
Ich habe viele Urteile zu dem Begriff Unfall gelesen. Die Definition, was ein Unfall ist und was Bagatellschäden sind, ist nicht eindeutig. Ich habe bei meinen Recherchen erfahren, dass schon geringe Beschädigungen mit einem Schadenswert von circa 500 Euro als Unfall definiert wurde, was ungefähr einen Schaden entspricht, wenn man mit einem Einkaufswagen versehentlich ein Auto touchiert.
TIPP
Wenn man als Verkäufer nicht unbedingt sicher ist, dass der Wagen unfallfrei ist, dann sollte man diesen Begriff dringend vermeiden. Meiner persönlichen Ansicht nach, sollte man dem Käufer folgendes in den Vertrag schreiben, wenn man nicht 100% sicher ist, dass der Vorbesitzer eventuell eine Beschädigung verschwiegen hat:
„Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden erlitten hat.“
Damit macht man eine Aussage über den Zeitraum, indem man selbst der Eigentümer war, schließt jedoch Beschädigungen in der Vergangenheit, bei einem anderen Vorbesitzer nicht aus. Dieses sieht auch der ADAC Kaufvertrag so vor: LINK ZUM ADAC VERTRAG

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