Bagatellschaden
Ein ganz heißes Eisen!
Der Begriff „Bagatellschäden“ bezieht sich auf einen Schaden an einem Fahrzeug, der als geringfügig oder unbedeutend betrachtet wird. In vielen Fällen ist die genaue Definition von Bagatellschäden gesetzlich festgelegt und kann je nach Land oder Region variieren. Im Autohandel bezieht sich der Begriff typischerweise auf Schäden an Fahrzeugen, die als nicht erheblich genug betrachtet werden, um eine umfassende Reparatur oder einen teuren Austausch von Teilen zu rechtfertigen.
Als „Bagatellschäden“ werden bei Personenkraftwagen also nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-) Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war.
Die Begriffslage ist immer schwierig, denn wenn ein Autohändler den Käufer nicht über Unfälle aus der Historie aufklärt, dann kann das als arglistige Täuschung angesehen werden. Andererseits ist ein Bagatellschaden der mit ein paar Euros und Smartrepair instandgesetzt wurde etwas anderes als ein erheblicher Frontschaden.
Wo ist die Grenze?
Für mich persönlich ist die Grenze bei 1.000,00 Euro angesiedelt. Ist der Instandsetzungswert über 1.000,00 Euro ist es meiner Ansicht nach kein Bagatellschaden mehr. Es gibt jedoch auch Gerichte, die bei 500,00 Euro die Grenze zogen. Man könnte also argumentieren, dass Fahrzeuge mit Schadenswerten, die unter der Bagatellgrenze liegen, demzufolge als unfallfrei eingestuft werden. Allerdings rate ich dringend von einer derartigen Argumentation ab.
Richtig kompliziert wird es, wenn das Fahrzeug mehrere Schäden erlitten hat. Wenn drei Schäden zu je 400,00 Euro vorliegen, dann sind das zusammen 1.200,00 Euro.
ACHTUNG
Diese Einschätzung ist meine ganz persönliche aus der Erfahrung abgeleitete Ansicht. Gerichte können vollkommen anders entscheiden!
Am besten man offenbart als Verkäufer alle bekannten Mängel, am besten mit den ehemaligen Reparaturrechnungen und schreibt die Unfälle, egal ob Bagatellschaden oder nicht, schriftlich in den Vertrag. So gibt es danach keinen Stress mehr.
Meine Empfehlung:
Der Begriff Bagatellschaden ist grundsätzlich sehr gefährlich. Am besten man nutzt als Verkäufer weder den Begriff unfallfrei noch „Bagatellschäden“.
ACHTUNG
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Jurist bin und die hier gemachten Aussagen keine rechtliche Relevanz haben. Ich selbst bin juristischer Laie und habe mir Wissen um das große Thema Sachmangelhaftung und den immer widerkehrenden Dingen in der Kfz-Branche in über 30 Jahren Berufserfahrung autodidaktisch angeeignet.
Rechtlich gesicherte Aussagen bekommen Sie nur von einem Rechtsanwalt. Ich weise darauf hin, dass ich für meine hier gegebenen Empfehlungen keine Provisionen oder andere Vorteile erhalte.

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