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Gericht
(Recht)


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Amtsgericht

Das Amtsgericht wird AG abgekürzt. Hier werden kleinere Streitigkeiten verhandelt und Zivilrechtsverfahren mit einem Streitwert von bis zu 5.000,00 €.

Beim Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang, man kann sich also auch selbst vertreten. Das ist aber auf keinen Fall zu empfehlen.

Die nächste höhere Instanz ist das Landgericht.

Wikipedia Amtsgericht


Landgericht

Das Landgericht wird LG abgekürzt. Hier werden Streitigkeiten und Zivilrechtsverfahren mit einem Streitwert von mehr als 5.000,00 € verhandelt. Man kommt an das Landgericht, wenn man mit einem Urteil des Amtsgerichtes nicht einverstanden ist (Berufung),

Am Landgericht herrscht Anwaltszwang. Man kann sich also nicht selbst vertreten.

Die nächste höhere Instanz ist das Oberlandesgericht oder in Berlin das Kammergericht.

Wikipedia Landgericht


Oberlandesgericht /  Kammergericht (ausschließlich in Berlin)

Oder Oberlandesgericht wird OLG abgekürzt. Das Kammergericht ist im Prinzip das Oberlandesgericht in Berlin und wird KG abgekürzt. Hier werden die Revisionen aus Urteilen des Landegerichtes verhandelt.

Am Oberlandesgericht / Kammergericht herrscht Anwaltszwang.

Die nächste höhere Instanz ist der Bundesgerichtshof (BGH).

Wikipedia Oberlandesgericht     Wikipedia Kammergericht


Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof wird mit BGH abgekürzt. Die Aufgabe des Bundesgerichtshofs besteht vor allem darin, die Rechtseinheit zu sichern, grundsätzliche Rechtsfragen zu klären und das Recht fortzubilden. Er überprüft Entscheidungen der Instanzgerichte – der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte – grundsätzlich nur auf Rechtsfehler.

Die nächst höhere Instanz ist der Europäische Gerichtshof.

Wikipedia Bundesgerichtshof


Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof wird EuGH abgekürzt. Er legt das EU-Recht aus und regelt, dass es in allen Mitgliedsstaaten auf die gleiche Weise eingehalten wird. Außerdem entscheidet er in Rechtsstreiten zwischen nationalen Regierungen und EU-Institutionen. Einzelpersonen oder Organisationen nur gegen EU-Institutionen klagen, jedoch nicht gegen Mitgliedstaaten, andere Personen oder Organisationen. Zu beachten ist auch, dass der Europäische Gerichtshof keine Entscheidungen der nationalen Gerichte aufheben kann.

Wikipedia Europäischer Gerichtshof


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