Unfallfrei
Erklärung
Die Angabe unfallfrei ohne eine Einschränkung ist verbindlich und deshalb eine für den Verkäufer sehr gefährliche Aussage.
Sobald im Kaufvertrag steht, das das Fahrzeug unfallfrei ist, wird definitiv zugesichert, dass der Wagen auch wirklich unfallfrei ist. Stellt sich später heraus, dass das nicht stimmt, liegt ein Sachmangel vor. Käufer können dann Mangelansprüche geltend machen.
Da dieser Mangel nicht zu beseitigen ist, denn man kann ein verunfalltes Fahrzeug nicht in ein unfallfreies Fahrzeug verwandeln, beliebt nur die Rückabwicklung des Vertrages oder eine Minderung des Kaufpreises, mit der der/die Endverbraucher/in natürlich einverstanden sein muss.
Definition Unfall:
Der normale Menschenverstand sagt, dass kleinere Kratzer oder Beulen keine Unfälle, sondern Bagatellschäden sind. Wer so denkt, der denkt vernünftig. Aber er denkt nicht wie urteilende Gerichte.
Es wurde mehr als einmal versucht eine Definition des Begriffs Unfalles in Worte zu fassen. Einmal kam in etwa folgendes heraus:
„Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf das Fahrzeug einwirkendes Schadensereignis mit einem Schadenswert von mehr als 500,00 Euro."
Folgt man dieser Definition, dann ist ein Fahrzeug mit einer kleinen Beule im Kotflügel, einem kleinen Riss im Stoßfänger, ja sogar mit ein Steinschlagschaden in der Windschutzscheibe ein Unfallfahrzeug.
Jeder normal denkende Mensch schüttelt nun den Kopf. Wie soll ein Autohändler damit umgehen, denn er kann ja nicht ermitteln, ob bei einem Fahrzeug nicht eventuell mal ein kleinerer Teilbereich mit Smart Repair nachlackiert oder eine Beule ausgedrückt wurde. Und Detektivarbeit a la Sherlock Holmes oder den Wagen Quadratzentimeter für Quadratzentimeter mit dem Lackschichtenmesser abzusuchen, wobei der Lackschichtenmesser nicht bei Kunststoffen anwendbar ist, ist ein Arbeitsaufwand, der einfach jeden vernünftigen Rahmen sprengt.
Wie verhalten sich Autohändler?
Im Lichte der oben genannten sehr lebensfernen Definition wird sich jeder Autohändler scheuen ein Fahrzeug mit beim Begriff unfallfrei zu betiteln, da er sich dessen niemals zu 100% sicher sein kann.
Gerne wird auch so verfahren, dass der Zusatz „Laut Angaben des Vorbesitzers unfallfrei" genutzt wird. Was sagt dieser Satz aus? Er bedeutet, dass der Vorbesitzer den Wagen als unfallfrei an den Autohändler verkauft hat und der Autohändler dieser Aussage geglaubt hat ohne es weiter zu prüfen.
Dieser Zusatz ist jedoch problematisch, denn der Autohändler als „Fachmann" sollte eher erkennen können, ob ein Fahrzeug unfallfrei ist oder nicht. Bei einem Verdacht oder offensichtlichen Hinweisen, dass der Wagen eventuell einen Schaden hatte, muss der Autohändler von sich aus weiter nachforschen. Das gehört zu den Pflichten und Obliegenheiten eines Autohändlers, der automatisch durch seine Tätigkeit als Fachmann anzusehen ist.
ACHTUNG
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Jurist bin und die hier gemachten Aussagen keine rechtliche Relevanz haben. Ich selbst bin juristischer Laie und habe mir Wissen um das große Thema Sachmangelhaftung und den immer widerkehrenden Dingen in der Kfz-Branche in über 30 Jahren Berufserfahrung autodidaktisch angeeignet.
Rechtlich gesicherte Aussagen bekommen Sie nur von einem Rechtsanwalt. Ich weise darauf hin, dass ich für meine hier gegebenen Empfehlungen keine Provisionen oder andere Vorteile erhalte.