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     Gerichte in Deutschland  

Es gibt eine Unzahl an Gerichten in Deutschland. Finanz,- Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichte lasse ich hier außen vor, da diese Gerichte im Zusammenhang mit Autohändlern und der Sachmangelhaftung keine Rolle spielen.

Hier wird nur die „ordentliche Gerichtsbarkeit“ mit Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Kammergericht und Bundesgerichtshof thematisiert.

Auch hier nochmal der Hinweis:  Ich bin kein Jurist. Für spezifische Fragen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.


Amtsgericht

Das Amtsgericht (Link Wikipedia) wird mit AG abgekürzt.

Das Amtsgericht ahndet Straftaten für die gesetzlich mindestens ein Jahr Haft vorgesehen ist und Vergehen (das sind alle anderen Straftaten.

Zudem urteilt das Amtsgericht in Zivilrechtsfällen bis zu einem Streitwert von 5.000,00 Euro.

Eine Besonderheit beim Amtsgericht: Hier herrscht kein Anwaltszwang. Hier kann man sich selbst vertreten, was ich aber absolut nicht empfehlen kann.

Für Berufungsverfahren sind dann die Landgerichte zuständig.


Landgericht

Das Landgericht (Link Wikipedia) wird mit LG abgekürzt.

Das Landgericht ist erstinstanzlich für Strafsachen zuständig. Strafsachen sind Verfahren, wenn mehr als vier Jahre Haft vorgesehen sind. Aber auch bei einer möglichen Einweisung in ein psychatrisches Krankenhaus oder bei möglicher Sicherungsverwahrung ist das Landgericht zuständig.

Das Landgericht ist bei Zivilrechtsverfahren bei einem Streitwert von mehr als 5.000,00 Euro zuständig.

Beim Landgericht herrscht Anwaltszwang.

Das Landgericht ist das Berufungsgericht für das Amtsgericht.

Für Berufungsverfahren sind die Oberlandesgerichte (in Berlin das Kammergericht) zuständig.


Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht (Link Wikipedia) wird mit OLG abgekürzt.

Das Oberlandesgericht ist als Berufungsgericht des Landesgericht zuständig und bei Familienrechtssachen bei Beschwerden gegen das Amtsgericht.

Beim Oberlandesgericht herrscht Anwaltszwang.


Kammergericht

Das Kammergericht (Link Wikipedia) wird mit KG abgekürzt.

Das Kammergericht ist das „Oberlandesgericht“ von Berlin. Der Name Kammergericht wird nur noch aus historischen Gründen verwendet.

Das Kammergericht ist als Berufungsgericht des Landesgericht zuständig und bei Familienrechtssachen bei Beschwerden gegen das Amtsgericht.

Beim Kammergericht herrscht Anwaltszwang.


Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (Link Wikipedia) wird mit BGH abgekürzt.

Der Bundesgerichtshof ist das oberste Gericht in Deutschland. Hier werden grundsätzliche Rechtsfragen geklärt und es überprüft die Entscheidungen aller deutschen Gerichte (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Kammergericht) auf Rechtsfehler. Werden derartige Rechtsfehler erkannt, dann werden die Verfahren an die jeweiligen Gerichte zurück überwiesen.

Beim Bundesgerichtshof herrscht Anwaltszwang.


Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (Link Wikipedia) wird mit EuGH abgekürzt.

Der Europäische Gerichtshof kontrolliert die Gesetzgebung der EU. Als Verwaltungsgericht überprüft der Europäische Gerichtshof, ob die Verwaltungsvorschriften und das Verwaltungshandeln der EU -Kommission und der Behörden der Mitgliedstaaten mit dem EU -Recht vereinbar sind. Zivil- oder Strafsachen werden hier nicht verhandelt.


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