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Rücktrittsrecht


   Wikipedia

Erklärung

GUT  ZU  WISSEN:
Es gibt kein generelles Rücktrittsrecht.

Einige Firmen werben zwar mit einem freiwilligen Rücktrittsrecht wie zum Beispiel die Firma Media Markt (Stand 01/2022). Das ist jedoch eine rein werbliche Zusage, die keine gesetzliche Grundlage besitzt.

ACHTUNG:
Ein freiwillig gegebenes Rücktrittsrecht ist keine "Geld zurück Garantie".

Es kann durchaus sein, dass die Ware zwar zurückgenommen wird, der Käufer aber nur einen Gutschein in Höhe des Kaufpreises erhält der nicht bar ausgezahlt wird. So ist der Käufer weiterhin an die verkaufende Firma gebunden.


Ausnahmen

Tatsächlich gibt es drei gesetzlich geregelte Rücktrittsrechte, die allerdings nur unter gewissen Umständen:

  1. Finanzierungen:
    Wenn jemand ein Fahrzeug mittels eines Kredit erwirbt, dann gibt es ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, was ab dem Moment der Aushändigung der Dokumente, die die Finanzierung (Kreditvertrag) regeln.
    Dieses Rücktrittsrecht hat seinen Sinn darin, dass sich der Kreditnehmer noch einmal überlegen kann, ob er eine derartige Verpflichtung tatsächlich eingehen möchte.
  2. Onlinekäufen:
    Kauft man online eine Ware oder Dienstleistung, dann gibt es ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
    Der Grund liegt sicherlich darin, dass die werbliche Darstellung im Internet häufig nicht mit der Realität übereinstimmt.
  3. Haustürgeschäften:
    Wenn plötzlich der Mobilfunkanbieter vor der Tür steht um einen Vertrag zu verkaufen, dann gilt ebenfalls ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
    Möglicher Grund: Da die Vertreter die Personen zuhause möglicherweise etwas „überrumpeln“ und diese eventuell die Tragweite der Unterschrift nicht überblicken können.

Ansonsten gibt es leider kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Wenn der Käufer sich nach der Vertragsunterzeichnung im Autohaus beim Autohändler meldet, weil man sich beispielsweise überlegt hat, dass man sich den Unterhalt für das Fahrzeug nicht leisten kann, dann gibt es kein Rücktrittsrecht aufgrund der Tatsache das man Kaufreue zeigt.

In diesem Fall obliegt die Entscheidung dem Autohändler, ob er den Kunden aus dem Vertrag entlässt oder nicht. Wenn er ihn entlässt, dann kann er einen pauschalierten Schadenersatz fordern.

Dieser pauschalisierte Schadensersatz liegt bei 10 - 15% der Kaufsumme des Fahrzeuges. 15% werden manchmal von den Gerichten als überzogen abgewiesen. 10% sind jedoch absolut unproblematisch.


Weitere mögliche Rücktrittsgründe nach dem Kauf

  • Rücktritt nach Nachbesserung § 323 BGB:
    Es gibt ein Rücktrittsrecht, was seinen Ursprung in der Sachmangelhaftung hat. Wenn ein Wagen defekt ist und der Händler hat es nach drei Versuchen nicht geschafft diesen Mangel zu beseitigen, dann steht dem Käufer das Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.
  • Rücktritt wegen Irrtums § 119 BGB:
    Kommt der Kaufvertrag aufgrund einer Täuschung durch den Autohändler zustande, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

ACHTUNG

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Jurist bin und die hier gemachten Aussagen keine rechtliche Relevanz haben. Ich selbst bin juristischer Laie und habe mir Wissen um das große Thema Sachmangelhaftung und den immer widerkehrenden Dingen in der Kfz-Branche in über 30 Jahren Berufserfahrung autodidaktisch angeeignet.
Rechtlich gesicherte Aussagen bekommen Sie nur von einem Rechtsanwalt. Ich weise darauf hin, dass ich für meine hier gegebenen Empfehlungen keine Provisionen  oder andere Vorteile erhalte.


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