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§ 325 Bürgerliches Gesetzbuch
Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung


Ein Beispiel wie ich es mir vorstelle²:  
Ein Autohändler und ein Käufer schließen einen Vertrag über ein Fahrzeug. In diesem Vertrag verspricht der Autohändler, dass der Wagen mit einer abnehmbaren Anhängerkupplung an den Endverbraucher ausgeliefert wird. Der Autohändler muss also gemäß dem Vertrag eine abnehmbare Anhängerkupplung an das Fahrzeug montieren. Wenn es aber technisch nicht möglich ist eine abnehmbare Anhängerkupplung an das gekaufte Fahrzeug zu montieren, dann hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten.


Meine persönlichen Empfehlungen zum Thema:

Rechtsanwälte       Gutachter       Werkstätten


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² Ich möchte deutlich hervorheben, dass ich kein Rechtsanwalt bin.
Fragen beantworte ich gerne und gebe auch gerne meine persönliche Meinung wieder. Ich bin jedoch kein Jurist und darf keine Rechtsberatung geben. Zur Durchsetzung von Rechten beauftrage einen Rechtsanwalt. Meine entsprechende Empfehlung für Rechtsanwälte siehst Du etwas weiter oben.


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