§ 119 Bürgerliches Gesetzbuch
Vertragsanfechtung wegen Irrtum
Das klingt erst einmal verwirrend, Es hat aber seinen tieferen Sinn.
Ein Beispiel wie ich es mir vorstelle²:
Ein Autohändler und ein Interessent unterhalten sich über ein bestimmtes Fahrzeug. Der Interessent fragt den Autohändler, ob das Fahrzeug unfallfrei ist. Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass das Fahrzeug einen Seitenschaden hatte, was der Autohändler jedoch auch nicht wusste.
Diesen Vertrag kann der Käufer anfechten.
Meine persönlichen Empfehlungen:
Rechtsanwälte Gutachter Werkstätten
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² Ich möchte deutlich hervorheben, dass ich kein Rechtsanwalt bin.
Fragen beantworte ich gerne und gebe auch gerne meine persönliche Meinung wieder. Ich bin jedoch kein Jurist und darf keine Rechtsberatung geben. Zur Durchsetzung von Rechten beauftrage einen Rechtsanwalt. Meine entsprechende Empfehlung für Rechtsanwälte siehst Du etwas weiter oben.