Pauschalisierter Schadenersatz
Erklärung
Erfüllt ein Käufer seine Vertragspflicht (Bezahlung und Abnahme der vertraglich vereinbarten Ware) nicht, so kann der Verkäufer einen pauschalisierten Schadenersatz fordern.
Dieser pauschalisierte Schadenersatz hat den Hintergrund, dass so ein beweisfreier Schadenersatz genannt wird und so ein langwieriger Gerichtsprozess auf Schadenersatz vermieden wird.
Wenn ein pauschalisierter Schadenersatz gefordert wird, liegt der bei 10 - 15% des Kaufpreises des Fahrzeuges. 10% werden meistens akzeptiert. Bei 15% kann es schon einmal Durchsetzungsprobleme mit dem Risiko des Unterliegens vor Gericht geben.
Voraussetzung eines pauschalisierten Schadensersatzes:
Der pauschalisierte Schadenersatz muss in den AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) genau definiert sein, die der Käufer vor Ort einsehen kann oder noch besser beim Kauf mitbekommt.
Der Käufer muss die Chance eingeräumt bekommen, dass er einen geringeren Schaden nachweisen kann.
Die Firma Le Car Systems hat uns freundlicherweise Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung gestellt.
Dieses und weitere Formulare können über die Firma Le Car Systems Formularservice erworben werden.
ACHTUNG
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Jurist bin und die hier gemachten Aussagen keine rechtliche Relevanz haben. Ich selbst bin juristischer Laie und habe mir Wissen um das große Thema Sachmangelhaftung und den immer widerkehrenden Dingen in der Kfz-Branche in über 30 Jahren Berufserfahrung autodidaktisch angeeignet.
Rechtlich gesicherte Aussagen bekommen Sie nur von einem Rechtsanwalt. Ich weise darauf hin, dass ich für meine hier gegebenen Empfehlungen keine Provisionen oder andere Vorteile erhalte.