Beweislastumkehr
Juristischer Begriff
Die Beweislastumkehr im Gebrauchtwagenhandel bezieht sich auf eine rechtliche Situation, in der die übliche Verteilung der Beweislast zwischen den Parteien umgekehrt wird. Normalerweise liegt es in einer rechtlichen Auseinandersetzung in der Verantwortung der Kläger (der Person, die eine Klage erhebt), den Beweis für ihre Ansprüche zu erbringen. Die Beweislastumkehr tritt ein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und die Verantwortung für den Nachweis einer Tatsache von einer Partei auf die andere übergeht.
Im Autohandel kann die Beweislastumkehr in verschiedenen Situationen auftreten, wie beispielsweise bei Gewährleistungsansprüchen (Sachmangelhaftung) oder Rückgaberechten. Hier sind einige Beispiele:
- Gewährleistung bei Mängeln: In einigen Fällen wird angenommen, dass ein Mangel am Fahrzeug bereits bei der Übergabe vorhanden war, es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen. Das bedeutet, dass die Beweislast für die Existenz eines Mangels auf den Verkäufer übergehen kann, wenn der Käufer einen Mangel geltend macht.
- Versteckte Mängel: Wenn es um versteckte Mängel geht, die bei einem Gebrauchtwagenkauf möglicherweise nicht offensichtlich sind, könnte die Beweislast für die Kenntnis des Verkäufers über versteckte Mängel auf diesem lasten. Der Käufer muss nicht nachweisen, dass der Verkäufer von den Mängeln wusste, sondern der Verkäufer muss beweisen, dass er sie nicht kannte.
- Rücktritt vom Vertrag: Wenn ein Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, könnte die Beweislastumkehr bedeuten, dass es nicht notwendig ist, dass der Käufer beweist, dass der Verkäufer gegen den Vertrag verstoßen hat. Stattdessen muss der Verkäufer beweisen, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Die Umkehr der Beweislast ist nicht automatisch gegeben, sondern muss durch spezifische gesetzliche Bestimmungen oder vorherige Gerichtsentscheidungen festgelegt werden. Bei rechtlichen Angelegenheiten im Autohandel ist es ratsam, professionelle rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
Wie stellt sich die in der Realität dar?
Tritt innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf an eine Privatperson ein Mangel auf, so ist immer davon auszugehen, dass die Sache bereits beim Kauf mangelhaft war.
Der Autohändler muss dann den Beweis erbringen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeuges (juristisch Gefahrenübergabe) an den Käufer noch nicht vorhanden gewesen ist und auch noch nicht angelegt war.
Kann der Händler diesen Beweis nicht erbringen, dann muss er für den Mangel haften. Aber was ist eigentlich ein Mangel im Sinne der Sachmangelhaftung?
Ein Mangel im Sinne der Sachmangelhaftung ist ein Zustand des Fahrzeuges oder seiner technischen Elemente, der aufgrund des Alters oder der Laufleistung des Fahrzeuges nicht hätte auftreten dürfen. Man nennt diesen Zustand: Altersgemäßer Zustand.
Die Beweislastumkehr kann der gewerbliche Autohändler nicht mit den AGB oder einer aktiven Zustimmung in einer vorvertraglichen Vereinbarung umgehen. Die Beweislastumkehr ist ein unveräußerliches Recht des privaten Endverbrauchers.
Die Beweislastumkehr im Bereich "Digitaler Produkte", wo der Autohändler die Beweislast dafür hat, dass die Kompatibilität zwischen dem Fahrzeug und den digitalen Produkten (beispielsweise einem Handy) des Endverbrauchers gegeben ist, kann jedoch über eine vorvertragliche Vereinbarung und einer aktiven Zustimmung des Endverbrauchers ausgesetzt werden.
ACHTUNG
Die Beweislastumkehr gilt nur bei privaten Käufern, also dem B2C Handel. Bei B2B Geschäften oder Geschäften von Privatperson an eine andere Privatperson gelten diese Regeln nicht. Der private Verkäufer kann die Sachmangelhaftung ausschließen. Wir alle kennen entsprechende Erklärung bei eBay-Angeboten.
ACHTUNG
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Jurist bin und die hier gemachten Aussagen keine rechtliche Relevanz haben. Ich selbst bin juristischer Laie und habe mir Wissen um das große Thema Sachmangelhaftung und den immer widerkehrenden Dingen in der Kfz-Branche in über 30 Jahren Berufserfahrung autodidaktisch angeeignet.
Rechtlich gesicherte Aussagen bekommen Sie nur von einem Rechtsanwalt. Ich weise darauf hin, dass ich für meine hier gegebenen Empfehlungen keine Provisionen oder andere Vorteile erhalte.