Digitale Handhabe
Aktualisierungspflicht digitaler Elemente
In den letzten Jahren hat die Digitalisierung im Automobilbereich zugenommen, und viele Fahrzeuge verfügen über elektronische Systeme und digitale Komponenten. Dies betrifft:
Software-Updates: Moderne Fahrzeuge enthalten oft komplexe Software für verschiedene Funktionen, von der Motorsteuerung bis zur Unterhaltungselektronik. Die Hersteller können Updates für diese Software bereitstellen, um Fehler zu beheben, die Leistung zu verbessern oder neue Funktionen hinzuzufügen. In einigen Fällen können solche Updates notwendig sein, um die Sicherheit oder die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten.
Firmware-Updates: Einige digitale Elemente in einem Fahrzeug können spezielle Hardwarekomponenten enthalten, die als Firmware bezeichnet werden. Ähnlich wie bei Software können auch diese Firmware-Updates erfordern, um die Funktionalität und Sicherheit zu optimieren.
Telematiksysteme und Konnektivität: Fahrzeuge werden immer häufiger mit Telematiksystemen ausgestattet, die eine drahtlose Kommunikation ermöglichen. Solche Systeme können regelmäßige Updates erfordern, um sicherzustellen, dass sie reibungslos funktionieren und möglicherweise Sicherheitslücken geschlossen werden.
Elektronische Steuergeräte: Moderne Fahrzeuge haben zahlreiche elektronische Steuergeräte, die verschiedene Funktionen im Auto überwachen und steuern. Updates für diese Steuergeräte können notwendig sein, um Fehler zu beheben oder neue Standards zu erfüllen.
Die „Aktualisierungspflicht Digitaler Elemente", wird auch als „Digitale Handhabe" oder „Digitale Produkte" bezeichnet.
Nach der neuen Sachmangelhaftung (seit 01.01.2022) muss der gewerbliche Händler dem privaten Endverbraucher das Fahrzeug im neusten aktualisierten Zustand übergeben.
Das bedeutet für den gewerblichen Autohändler:
Navi Datenträger sowie die Steuergeräte müssen aktuelle Software besitzen und innerhalb der Sachmangelhaftung von dem Autohändler auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
Das bedeutet für den Autohändler einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand.
Mittels einer aktiven Zustimmung in einer vorvertraglichen Regelung zum Autokauf kann man mit dem Kunden einen Ausschluss davon vereinbaren. Damit muss der Kunde ausdrücklich einverstanden sein. Eine einfache Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist nicht ausreichend.
Die Firma Le Car Systems hat uns freundlicherweise ein Muster einer solchen vorvertraglichen Regelung zur Verfügung gestellt.
Entsprechende Verträge zum Durchschreiben kann ein Autohändler über den Formularvertrieb der Firma Le Car Systems erhalten.