Gefahrenübergabe
Haftungsübergabe / Fahrzeugübergabe
Die Gefahrenübergabe ist ein Begriff im deutschen Kaufrecht und bezieht sich darauf, wann die Verantwortung für einen gekauften Gegenstand vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. In der Regel ist dies der Zeitpunkt, an dem die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf den Käufer übergeht.
Im Autohandel bedeutet dies, dass der Verkäufer normalerweise die Verantwortung für das Fahrzeug trägt, bis es ordnungsgemäß an den Käufer übergeben wurde. Dieser Zeitpunkt kann je nach den Bedingungen des Kaufvertrags variieren, aber typischerweise erfolgt die Gefahrenübergabe beim Autokauf mit Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer oder seinen Beauftragten. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer in der Regel die Risiken für Schäden oder Verluste am Fahrzeug
Die Gefahren-, Haftungs- oder Fahrzeugübergabe ist also der Moment, bei der das Fahrzeug physisch an den Käufer übergeben wird. Dieser Moment ist juristisch sehr wichtig, denn für Schäden, die nach der Übergabe entstehen, also die, die noch nicht angelegt waren, muss der gewerbliche Gebrauchtwagenhändler keine Haftung im Bereich Sachmangelhaftung (Gewährleistung) übernehmen.
Seriöse Autohändler haben deshalb ein Übergabedokument. Das unten befindliche Muster eines Übergabedokuments wurde uns freundlicherweise von der Firma Le Car Systems zur Verfügung gestellt.
Ich weise darauf hin, dass ich kein Jurist bin und die hier gemachten Aussagen keine rechtliche Relevanz haben.
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