Regelbesteuert
Mehrwertsteuer ausweisbar
Erklärung
Wer in Deutschland ein Unternehmen betreibt oder Dienstleistungen verkauft, der muss für die dadurch entstehenden Einkünfte Umsatzsteuer zahlen.
Das Zahlen der Umsatzsteuer wird daher allgemein als Regelbesteuerung bezeichnet.
Stammt der erworbene Gebrauchtwagen von einer Firma oder einem Selbständigen, der berechtigt ist die Vorsteuer abzuziehen, dann kann der neue Käufer, wenn er auch ein Selbständiger ist, sich die anteilige Umsatzsteuer beim Finanzamt verrechnen lassen.
Wird der Wagen ins Ausland exportiert, dann kann der Käufer sich sich unter Umständen die anteilige Umsatzsteuer vom Finanzamt wiederholen.
Wurde der erworbene Gebrauchtwagen jedoch von einer Privatperson erworben, die nicht berechtigt war sich die Vorsteuer erstatten zu lassen, dann wird der Wagen ohne Umsatzsteuer verkauft. Der Kaufmann nennt das Netto-Netto.
Ist die Umsatzsteuer für ein Fahrzeug einmal endgültig ans Finanzamt geflossen, dann kann man nie mehr die Umsatzsteuer als Vorsteuer verrechnen.
Dann wird der Wagen mit Differenzsteuer kalkuliert. Aus diesem Grunde sind regelbesteuerte Fahrzeuge für Selbständige und Exporteure deutlich interessanter.