Vorsteuer
Erklärung
Der Vorsteuerabzug bezeichnet das Recht eines Unternehmens, seine vereinnahmte Umsatzsteuer aus Verkäufen mit der von ihm geleisteten Umsatzsteuerzahlung aus Einkäufen zu verrechnen.
Ist die geleistete Vorsteuer höher als die vereinnahme Umsatzsteuer, errechnet sich ein Vorsteuerüberhang.