Geschwindigkeitsindex
Der Geschwindigkeitsindex eines Reifens gibt die zulässige Reifen-Höchstgeschwindigkeit an, mit der der Autoreifen gefahren werden darf.
Beispiel: Ein V-Reifen darf bis 240 km/h, ein Reifen mit W-Index sogar bis 270 km/h gefahren werden.
Ist der Geschwindigkeitsindex niedriger als eingetragen, dann darf der Reifen nicht gefahren werden.
- F = bis 80 km/h
- G = bis 90 km/h
- J = bis 100 km/h
- K = bis 110 km/h
- L = bis 120 km/h
- M = bis 130 km/h
- N = bis 140 km/h
- P = bis 150 km/h
- Q = bis 160 km/h
- R = bis 170 km/h
- S = bis 180 km/h
- T = bis 190 km/h
- U = bis 200 km/h
- H = bis 210 km/h
- V = bis 240 km/h
- W = bis 270 km/h
- Y = bis 300 km/h
- VR = über 210 km/h
- ZR = über 240 km/h
Ausnahme bei Winterreifen:
Bei M+S Reifen darf ein Reifen mit geringerer Höchstgeschwindigkeit gefahren werden als es im Fahrzeugschein angegeben ist. Bedingung dafür ist ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des M+S Reifens im Sichtfeld des Fahrers sowie die Einhaltung derselben.
Geschwindigkeitsindex in der ZB1:
Der vorgeschriebene Reifenindex für normale PKW steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) unter Punkt 15.1 (Vorderachse) und 15.2 (Hinterachse).
Weitere zugelassene Reifenspezifikationen finden sich in der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Dokument/Certification of Conformity) Ziffer 32. und/oder 50.
Wer noch einen alten Fahrzeugschein hat, findet den Geschwindigkeitsindex unter Punkt 20/21 und 22/23. Alternative Größen/Geschwindigkeiten stehen bei Ziffer 33.