Zulassungsbescheinigung Teil 1
ZB1 / Fahrzeugschein
Erklärung
ZB1 ist die Abkürzung für Zulassungsbescheinigung Teil 1. Dieser Begriff gilt seit 2005 und ist landläufig unter dem Begriff Fahrzeugschein bekannt. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 sollte man immer mitführen, was man mit Zulassungsbescheinigung Teil 2 auf gar keinen Fall tun sollte.
Der in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragene Halter des Fahrzeugs ist nicht automatisch der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs.
Die ZB2 ist die Abkürzung Zulassungsbescheinigung Teil 2 und bezeichnet den Fahrzeugbrief.