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Zulassungsbescheinigung Teil 1
ZB1 /  Fahrzeugschein


   Wikipedia

Erklärung

ZB1 ist die Abkürzung für Zulassungsbescheinigung Teil 1. Dieser Begriff gilt seit 2005 und ist landläufig unter dem Begriff Fahrzeugschein bekannt. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 sollte man immer mitführen, was man mit Zulassungsbescheinigung Teil 2 auf gar keinen Fall tun sollte.

Der in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragene Halter des Fahrzeugs ist nicht automatisch der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs.

Die ZB2 ist die Abkürzung Zulassungsbescheinigung Teil 2 und bezeichnet den Fahrzeugbrief.



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