Zulassungsbescheinigung Teil 2
ZB2 / Fahrzeugbrief
Erklärung
ZB2 ist die Abkürzung für Zulassungsbescheinigung Teil 2. Früher wurde dieses Dokument als Fahrzeugbrief bezeichnet. Der Begriff Zulassungsbescheinigung gilt seit 2005.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 stehen weniger technische Informationen als in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Allerdings gibt es hier im oberen Teil zwei Felder, in die Halter eingetragen werden können. Das nur zwei Halter eingetragen werden können ist immer wieder Grund für Kritik, denn in dem „alten“ Fahrzeugbrief von vor 2005 fanden insgesamt sechs Halter Platz.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist nicht der Eigentumsnachweis. Es zeigt nur die entsprechenden Halter an. Die Eigentumsverhältnisse kann man nur anhand der Kaufverträge erkennen.
Die ZB1 ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und bezeichnet den Fahrzeugschein.