Ankaufvertrag (gewerblich)
Kaufvertrag
Der Begriff Ankaufvertrag ist aus der Sicht des Autohändlers zu betrachten.
Ein Ankaufvertrag im Kfz-Handel ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Verkäufer (Voreigentümer) eines Kraftfahrzeugs (Auto) und dem Käufer (Autohändler), die die Bedingungen des Verkaufs festlegt. Es handelt sich also um einen rechtsverbindlichen Vertrag. Der Ankaufvertrag ist ein rechtliches Dokument, das dazu dient, die Rechte und Pflichten beider Parteien zu definieren und eventuelle Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.
ACHTUNG
Es ist wichtig zu beachten, dass Ankaufverträge im Privatverkauf von Gebrauchtwagen oft anders gestaltet sind als Verträge zwischen Autohändlern und Endkunden.
Professionelle Ankaufverträge für Autohändler beinhalten eine Übergabequittung mit Datum und Uhrzeit für die Gefahrenübergang an den Autohändler.
ACHTUNG
Der Ankaufvertrag darf auf keinen Fall als Kommissionsvertrag oder Auftrag zur Vermittlung benutzt werden!
Hier sind einige übliche Bestandteile, die in einem Kfz-Ankaufvertrag enthalten sein sollten:
Angaben zum Verkäufer und Käufer: Die vollständigen Namen, Adressen und Kontaktinformationen des Verkäufers und des Käufers.
Fahrzeuginformationen: Eine detaillierte Beschreibung des Fahrzeugs, einschließlich Marke, Modell, Fahrgestellnummer (VIN), Kilometerstand, Baujahr, Farbe und sonstige relevante Details.
Verkaufspreis: Der vereinbarte Preis für das Fahrzeug. Es sollte klar sein, ob Steuern, Gebühren oder andere Kosten im Verkaufspreis enthalten sind oder ob sie separat anfallen.
Zustandsbeschreibung: Eine Aussage darüber, in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet. Dies kann Informationen über eventuelle Mängel, Reparaturen oder Unfälle enthalten.
Gewährleistung oder Garantie: Angaben dazu, ob das Fahrzeug mit einer bestehenden Garantie oder Gewährleistung verkauft wird. In den meisten Fällen wird ein Gebrauchtwagen im Privatverkauf oft "wie gesehen"unter Ausschluss jeder Gewährleistung und Garantie verkauft, was bedeutet, dass der Käufer das Fahrzeug so akzeptiert, wie es ist.
Zahlungsbedingungen: Die vereinbarten Zahlungsmodalitäten, der Zahlungsart (bar oder Überweisung) einschließlich des Gesamtbetrags, der Anzahlung (falls vorhanden) und des Fälligkeitsdatum der Überweisung des Gesamtbetrages.
Übergabe des Eigentums: Eine Erklärung darüber, wann und wie das Eigentum am Fahrzeug übergeht (Gefahrenübergabe). Dies ist normalerweise der Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung und Übergabe der Fahrzeugpapiere.
Handlungsverpflichtung des Käufers: Der kaufende Gebrauchtwagenhändler (Käufer) verpflichtet sich das Fahrzeug innerhalb einer gewissen Zeit, in der Regel spricht man hier von 14 Tagen, abzumelden oder umzumelden.
Haftungsausschluss: Ein rechtlicher Hinweis, der klarstellt, dass der Verkäufer nicht für zukünftige Schäden oder Probleme verantwortlich ist, die nach dem Verkauf auftreten könnten.
Die Firma Le Car Systems hat uns freundlicherweise ein Muster eines professionellen Ankaufvertrages zur Verfügung gestellt. Entsprechende Formulare können gewerbliche Autohändler bei dem Le Car Systems Formularvertrieb erwerben.
ACHTUNG
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Jurist bin und die hier gemachten Aussagen keine rechtliche Relevanz haben. Ich selbst bin juristischer Laie und habe mir Wissen um das große Thema Sachmangelhaftung und den immer widerkehrenden Dingen in der Kfz-Branche in über 30 Jahren Berufserfahrung autodidaktisch angeeignet.
Rechtlich gesicherte Aussagen bekommen Sie nur von einem Rechtsanwalt. Ich weise darauf hin, dass ich für meine hier gegebenen Empfehlungen keine Provisionen oder andere Vorteile erhalte.