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§ 437 Bürgerliches Gesetzbuch
Die Rechte des Käufers bei Mängeln


In diesem Paragraphen ist geregelt, wie man bei Sachmängeln nach § 434 BGB handeln kann.

Ein Beispiel wie ich es mir vorstelle²:
Der Käufer stellt fest, dass das Getriebe Geräusche macht. Er kontaktiert den verkaufenden Händler und verlangt Nachbesserung (Reparatur). Der Autohändler hat das Recht auf Nachbesserung. Schafft es der verkaufende Autohändler nicht den Mangel zu beseitigen, dann kann der private Endverbraucher  

  1. den Kaufpreis mindern, dass bedeutet, der Händler erstattet dem Käufer eine noch auszuhandelnde Summe und der Käufer lebt dann mit dem Mangel. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn es sich um keinen gravierenden Mangel handelt.
  2.  vom Vertrag zurückzutreten.

Will der Käufer zurücktreten, dann kann der Autohändler für jeden gefahrenen Kilometer einen „Gebrauchsvorteil“ abziehen.

Tipp:

Lasse niemals das Fahrzeug ohne die schriftliche Zustimmung des verkaufenden Händler reparieren! Die Ansprüche gehen dadurch verloren!

Man sollte sich diesbezüglich nicht auf die Aussage des Verkäufers verlassen, sondern immer auf die Schriftform bestehen.


Meine persönlichen Empfehlungen zum Thema:

Rechtsanwälte       Gutachter       Werkstätten


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² Ich möchte deutlich hervorheben, dass ich kein Rechtsanwalt bin.
Fragen beantworte ich gerne und gebe auch gerne meine persönliche Meinung wieder. Ich bin jedoch kein Jurist und darf keine Rechtsberatung geben. Zur Durchsetzung von Rechten beauftrage einen Rechtsanwalt. Meine entsprechende Empfehlung für Rechtsanwälte siehst Du etwas weiter oben.


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