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§ 434 Bürgerliches Gesetzbuch
Sachmangel


Der Begriff Sachmangel ist sozusagen das Epizentrum dieser Webseite. Hier geht es darum, ob ein gewerblicher Autohändler gegenüber dem privaten Endverbraucher haften muss oder auch nicht. Die Sachmangelhaftung soll den privaten Endverbraucher vor Mängel schützen, die bereits vor der Fahrzeugübergabe bestehen und die nicht alterstypisch sind.

Für Mängel die nach der Fahrzeugübergabe entstanden sind ist die Sachmangelhaftung ausdrücklich nicht vorgesehen.

Da der Zeitpunkt des Schadeneintritts für einen privaten Endverbraucher schwer nachweisbar ist, gibt es zu der Sachmangelhaftung noch die Beweislastumkehr (§ 477 BGB). Das bedeutet, dass der private Endverbraucher nicht beweisen muss, sondern der gewerbliche Autohändler.

Ein Beispiel wie ich es mir vorstelle²:
Ein Käufer erwirbt ein fünf Jahre altes Fahrzeug mit 50.000 Kilometern und kurz nach der Fahrzeugübergabe hört er ein mahlendes Geräusch aus dem Getriebe. Die Diagnose: Getriebeschaden. Bei einem derartigen Alter und Kilometerstand ist ein Defekt eines Getriebes unüblich und deshalb muss der Autohändler den Schaden reparieren (§ 437 BGB).

Auf dieser Webseite finden Sie einen unverbindlichen Schnellcheck, der grob prüft ob ggf. ein Anspruch auf Sachmängelhaftung besteht oder nicht. Sachmangel Check


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² Ich möchte deutlich hervorheben, dass ich kein Rechtsanwalt bin.
Fragen beantworte ich gerne und gebe auch gerne meine persönliche Meinung wieder. Ich bin jedoch kein Jurist und darf keine Rechtsberatung geben. Zur Durchsetzung von Rechten beauftrage einen Rechtsanwalt. Meine entsprechende Empfehlung für Rechtsanwälte siehst Du etwas weiter oben.


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