Gebrauchsvorteil
Im Rahmen einer Rückgängigmachung eines Vertrages im Gebrauchtwagenhandel bezieht sich der Begriff "Gebrauchsvorteil" auf die Nutzung oder den Nutzen, den der Käufer aus dem Fahrzeug gezogen hat, bevor der Vertrag rückgängig gemacht wurde. Dieser Aspekt ist wichtig, da er den finanziellen Ausgleich oder die Erstattung beeinflussen kann, die der Käufer erhält, wenn der Vertrag aufgelöst wird.
Ein Beispiel könnte sein, wenn jemand einen Gebrauchtwagen kauft und ihn für einige Monate benutzt, bevor festgestellt wird, dass das Fahrzeug erhebliche Mängel hat, die vor dem Verkauf nicht offengelegt wurden. In einem solchen Fall könnte der Käufer den Vertrag rückgängig machen und eine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.
Der Gebrauchsvorteil in diesem Szenario bezieht sich auf die Nutzungsdauer des Fahrzeugs durch den Käufer. Nehmen wir an, der Käufer hat das Auto für sechs Monate gefahren und während dieser Zeit eine beträchtliche Strecke zurückgelegt. Der Gebrauchsvorteil besteht darin, dass der Käufer das Fahrzeug für eine bestimmte Zeit nutzen konnte, um zur Arbeit zu pendeln, Einkäufe zu erledigen oder andere persönliche Aktivitäten durchzuführen.
Wenn der Vertrag rückgängig gemacht wird, muss berücksichtigt werden, dass der Käufer während dieser Zeit einen Nutzen aus dem Fahrzeug gezogen hat. Daher könnte die Rückerstattung des Kaufpreises entsprechend angepasst werden, um den Gebrauchsvorteil zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass der Betrag, den der Käufer zurückerhält, um den Wert der Nutzung des Fahrzeugs reduziert werden könnte.
Die Formel, die diesen dem Autohändler zustehenden Gebrauchsvorteil errechnet, benötigt folgende Angaben:
- Verkaufspreis (brutto)
- die vom Käufer gefahrenen Kilometer
- die zu erwartende Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges.
Da es immer schwer ist eine zu erwartende Gesamtlaufleistung eines Fahrzeuges zu ermitteln, finden Sie hier eine entsprechende Liste, basierend auf den entsprechenden Fahrzeugklassen, die meiner Ansicht nach sehr realitätsnah ist.
Bruttokaufpreis multipliziert mit den vom Käufer gefahrene Kilometer dividiert durch die zu erwartete Gesamtlaufleistung
Ich weise darauf hin, dass ich kein Jurist bin und die hier gemachten Aussagen keine rechtliche Relevanz haben.
Rechtlich gesicherte Aussagen bekommen Sie nur von einem Rechtsanwalt!