Verbraucherschutz
Erklärung
Das Ziel vom Verbraucherschutz ist es, das Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Parteien (Privatperson und Autohändler) zu mindern. Der Verbraucher soll dazu befähigt werden, eine möglichst rationale Entscheidung zu treffen. Außerdem dient der Verbraucherschutz dem Schutz vor Ausbeutung und Betrug.
Grundsätzlich gilt beim einseitigen Handelskauf, dass der private Verbraucher vor unlauteren Maßnahmen des Händlers geschützt wird. Der private Verbraucher gilt als Laie und der gewerbliche Autohändler gilt als Fachmann.
Was zählt zum Verbraucherschutz?
Die Preisauszeichnungsverordnung. Es dürfen nur Bruttopreise, also inklusive Umsatzsteuer, verwendet werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Einsicht in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Das Verbraucherrecht.
Produkthaftung. Die Verbraucherzentralen sind Ansprechpartner, wenn es Probleme mit dem Verbraucherschutz gibt. Gerne können Sie mir auch die Sie beschäftigenden Probleme schildern. (Kontakt).
ACHTUNG
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Jurist bin und die hier gemachten Aussagen keine rechtliche Relevanz haben. Ich selbst bin juristischer Laie und habe mir Wissen um das große Thema Sachmangelhaftung und den immer widerkehrenden Dingen in der Kfz-Branche in über 30 Jahren Berufserfahrung autodidaktisch angeeignet.
Rechtlich gesicherte Aussagen bekommen Sie nur von einem Rechtsanwalt. Ich weise darauf hin, dass ich für meine hier gegebenen Empfehlungen keine Provisionen oder andere Vorteile erhalte.