Hauptuntersuchung
HU / TÜV / § 29 StVZO
Erklärung
Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZo ist bei Gebrauchtwagen alle zwei Jahre und bei allen Neuwagen nach drei Jahren fällig.
Sie besteht aus einer Sicht- und Funktionsprüfung aller für den sicheren Betrieb des Fahrzeuges relevanten Komponenten. Dazu gehören vor allem die Bremsen, das Licht, das Fahrwerk, die Aufhängung und die Lenkung, aber natürlich auch die Reifen/Räder, die Kraftstoffanlage, der Motor, die Abgasanlage und weitere sicherheitsrelevante Teile.
Vor der HU muss der Wagen eine AU- Prüfung bestehen. Besteht der Wagen diese AU Prüfung nicht, wird die anschließende HU Prüfung abgebrochen.
Meistens kommen Prüfingenieure zu den Werkstätten, um die Fahrzeuge dort vor Ort zu prüfen. Das hat den Vorteil, dass die Fahrzeuge bei Mängeln sofort repariert werden können. Allerdings kann man auch zu den jeweiligen Prüfzentren kommen. Zum Beispiel hier in Berlin Marienfelde beim TÜV Süd bei der Kfz- Prüfstelle Klebbé.
Im Volksmund wird diese Untersuchung umgangssprachlich TÜV genannt. Der TÜV ist jedoch nur eine von vielen Institutionen, die eine HU Prüfung anbieten. Man kann die HU auch bei folgenden Institutionen durchführen lassen (Stand September 2023).
Wie sind die HU Plaketten zu lesen?
Die Plakette zeigt in der Mitte an, in welchem Jahr sie abläuft. Im Jahr 2023 ist die Plakettenfarbe rosa. Die Farbabfolge ist immer gleich.
Sieht eine Polizeistreife im Jahr 2022 ein Kennzeichen mit einer gelben Plakette, wissen sie sofort, dass die HU für dieses Fahrzeug abgelaufen ist.
Der Ablaufmonat wird nach oben geklebt.

Bildquelle: ADAC