§ 29 StVZO
Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (Hauptuntersuchung)
Erklärung
Hierbei handelt es sich um die HU Prüfung, die gemäß § 29 StVZO alle zwei Jahre bei Gebrauchtwagen, bzw. drei Jahre nach der Erstzulassung bei Neuwagen erfolgen muss.
Im Volksmund nennt man diese Prüfung TÜV.
Der § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (STVZO) ist ein Paragraph im deutschen Verkehrsrecht. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt die Zulassung von Fahrzeugen und den Straßenverkehr in Deutschland. Der genaue Inhalt von § 29 kann sich im Laufe der Zeit ändern, daher ist es wichtig, die aktuelle Gesetzgebung zu überprüfen.
In der Regel bezieht sich § 29 STVZO auf die technischen Anforderungen und Vorschriften von Fahrzeugen. Insbesondere werden in diesem Paragraphen die Vorgaben für Fahrzeuge festgelegt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Um die genauen Details und aktuellen Vorschriften von § 29 STVZO zu erfahren, empfehle ich, die aktuelle Fassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu konsultieren oder sich an einen Experten im Verkehrsrecht zu wenden.