Besitz
Rechtsbegriff
Vorab möchte ich klarstellen, dass ich kein Rechtsanwalt bin. Wenn Sie fundierte Informationen erhalten möchten, dann wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Besitz ist die Herrschaft über eine Sache.
Im Kontext des Autohandels bezieht sich der Begriff "Besitz" auf die physische Kontrolle und Verantwortung für ein Fahrzeug. Der Besitz eines Fahrzeugs bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen das Recht hat, das Auto zu nutzen, zu fahren und zu verwalten. Es ist wichtig zu beachten, dass der Besitz nicht dasselbe ist wie das Eigentum.
Es gibt zwei Hauptaspekte des Besitzes im Autohandel:
- Physischer Besitz: Diese Form des Besitzes bezieht sich darauf, wer das tatsächliche Fahrzeug in physischem Sinne kontrolliert und benutzt. Der physische Besitzer eines Autos ist die Person oder das Unternehmen, das das Fahrzeug fährt oder in seinem Besitz hat.
- Juristischer Besitz: Der juristische Besitz bezieht sich auf die rechtliche Kontrolle oder das Recht, über das Fahrzeug zu verfügen. In vielen Fällen entspricht der juristische Besitzer dem, der im der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) oder in anderweitigen den Registrierungsdokumenten eingetragen ist. Dies kann jedoch auch von den Vertragsbedingungen abhängen, die zwischen den Parteien (Käufer und Verkäufer) vereinbart wurden.
In vielen Autohandelssituationen ist der tatsächliche physische Besitz des Fahrzeugs im täglichen Gebrauch oft beim Käufer, auch wenn die Eigentumsübertragung und rechtliche Verantwortung noch nicht vollständig abgeschlossen sind. Die rechtliche Übertragung des Eigentums erfolgt normalerweise durch den Abschluss des Verkaufsvertrags und die Erfüllung aller erforderlichen Formalitäten wie Zulassung, Bezahlung und Umschreibung des Fahrzeugs.
Während des Verkaufsprozesses ist es wichtig, klare Vereinbarungen über den Zeitpunkt und die Bedingungen des Fahrzeugbesitzes zu treffen, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden (Gefahrenübergang). Dies kann durch einen detaillierten und rechtlich verbindlichen Verkaufsvertrag erreicht werden, der die Bedingungen des Fahrzeugbesitzes und -übergangs klar festlegt.
Besitzer ist daher, wer die Sache tatsächlich innehat. Der Besitzer einer Sache ist die Person, welche im Moment tatsächlich Herrschaft über die bewegliche oder unbewegliche Sache ausüben kann § 854 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Besitz ist jedoch nicht gleichzeitig mit Eigentum gleichzusetzen.
EIN BEISPIEL
Ich verborge mein Auto an einen Freund. Mein Freund ist dann Besitzer des Autos, weil er es nun physisch im Besitz hat. Ich bin aber trotzdem noch der Eigentümer, da das Auto mir gehört.
EIN WEIT VERBREITETER IRRTUM
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2, landläufig als Fahrzeugbrief bezeichnet, ist nicht der Beweis des Eigentums. Wenn ich meinem Freund in dem oberen Beispiel bitte die Zulassungsbescheinigung Teil 2 für mich aufzubewahren, weil ich vielleicht in den Urlaub fahre, dann ist er trotzdem nicht Eigentümer.
Das Eigentum wird in der Regel über Verträge und bezahlte Quittungen oder Überweisungen festgestellt.
ACHTUNG
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Jurist bin und die hier gemachten Aussagen keine rechtliche Relevanz haben. Ich selbst bin juristischer Laie und habe mir Wissen um das große Thema Sachmangelhaftung und den immer widerkehrenden Dingen in der Kfz-Branche in über 30 Jahren Berufserfahrung autodidaktisch angeeignet.
Rechtlich gesicherte Aussagen bekommen Sie nur von einem Rechtsanwalt. Ich weise darauf hin, dass ich für meine hier gegebenen Empfehlungen keine Provisionen oder andere Vorteile erhalte.

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