§ 492 Bürgerliches Gesetzbuch
Schriftform und Vertragsinhalt bei Verbraucherdarlehensverträgen
Wie ich es mir vorstelle²:
Kurz zusammengefasst: Dahrlehensverträge für private Endverbraucher sind immer schriftlich abzufassen und der private Kreditnehmer hat eine Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab dem Moment, bei dem der Kreditvertrag dem privaten Endverbraucher ausgehändigt wurde.
Meine persönlichen Empfehlungen zum Thema:
Rechtsanwälte Gutachter Werkstätten
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
² Ich möchte deutlich hervorheben, dass ich kein Rechtsanwalt bin.
Fragen beantworte ich gerne und gebe auch gerne meine persönliche Meinung wieder. Ich bin jedoch kein Jurist und darf keine Rechtsberatung geben. Zur Durchsetzung von Rechten beauftrage einen Rechtsanwalt. Meine entsprechende Empfehlung für Rechtsanwälte siehst Du etwas weiter oben.