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§ 443 Bürgerliches Gesetzbuch
Garantie


Ein Beispiel wie ich es mir vorstelle²:
In diesem Paragraphen, wird geregelt, dass eine vom Autohändler gegebene Garantie über die gesetzliche Sachmangelhaftung hinausgeht, auch von diesem eingehalten werden muss. Beispiele für Garantien:

  1. Haltbarkeitsgarantie: Das Fahrzeug hält noch mindestens 3 Jahre.
  2. Rücknahmegarantie: Der Autohändler verspricht, dass der Wagen zum Ende seiner Funktionsfähigkeit wieder vom Händler zurückgenommen wird.
  3. Preisgarantie:  Sollten Sie dieses Fahrzeug irgendwo anders günstiger sehen, erstatten wir Ihnen die Differenz.
  4. Technische Garantie: Hierbei verspricht der Autohändler, dass wenn das Eine oder das Andere Teil ausfällt er in einem vorher klar zu benennenden Rahmen haftet. 
    Hierbei ist es sehr wichtig, sich die Bedingungen der Garantie ganz genau anzusehen, denn in solchen Garantien sind Selbstbehalte, technische Einschränkungen sowie spezielle Wartungsrythmen bzw. Wartungsmaßnahmen zu beachten.
    Es ist auch sehr gut möglich, dass eine derartige Garantie, sofern sie kostenfrei gegeben wurde, eine Kundenbindungsmaßnahme der Werkstatt des Verkäufers darstellt, so dass die notwendigen Wartungen zum Garantieerhalt in der Werkstatt des Verkäufers stattfinden müssen.
    Hierzu gibt es ein interessantes Urteil ---> LINK

Meine persönlichen Empfehlungen zum Thema:

Rechtsanwälte       Gutachter       Werkstätten


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² Ich möchte deutlich hervorheben, dass ich kein Rechtsanwalt bin.
Fragen beantworte ich gerne und gebe auch gerne meine persönliche Meinung wieder. Ich bin jedoch kein Jurist und darf keine Rechtsberatung geben. Zur Durchsetzung von Rechten beauftrage einen Rechtsanwalt. Meine entsprechende Empfehlung für Rechtsanwälte siehst Du etwas weiter oben.


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