Skip to main content

§ 355 Bürgerliches Gesetzbuch
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen


Ein Beispiel wie ich es mir vorstelle²:  
In einigen Bereichen gibt es gesetzlich verbürgtes Rücktrittsrecht für private Endverbraucher:

  1. Bei Finanzierungen (Beispielsweise ein Fahrzeug wird beim Kauf finanziert).
  2. Bei Onlinekäufen (Beispielsweise bei einem Kauf bei einem Onlinehändler).
  3. Bei Haustürgeschäften (Beispielsweise, wenn ein Vertreter an der Tür klingelt und einem ein Abo für eine Zeitschrift verkauft).

Bei diesen drei Geschäftsarten darf der private Verbraucher innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Es genügt, wenn er den er sich anders überlegt hat, nur ein formloses Schreiben an den Vertragspartner. Das rechtzeitige Absenden ist ausreichend. Es kommt nicht auf den rechtzeitigen Eingang des Rücktritts beim Vertragspartner an.

Achtung für private Endverbraucher:
Außer den oben erwähnten Punkten gibt es kein generelles Rücktrittsrecht für Endverbraucher.

Achtung für Selbständige, Firmen und Behörden:
Diese Regelungen betreffen nur private Endverbraucher. Selbständige, Freiberufler, Firmen und Behörden, die in Ausübung ihrer Tätigkeit einen entsprechenden Vertrag unterzeichnen haben gar kein Rücktrittsrecht, also auch nicht in den drei oben aufgeführten Bereichen.


Meine persönlichen Empfehlungen:

Rechtsanwälte       Gutachter       Werkstätten


------------------------------------------------------------------------------------------------------------

² Ich möchte deutlich hervorheben, dass ich kein Rechtsanwalt bin.
Fragen beantworte ich gerne und gebe auch gerne meine persönliche Meinung wieder. Ich bin jedoch kein Jurist und darf keine Rechtsberatung geben. Zur Durchsetzung von Rechten beauftrage einen Rechtsanwalt. Meine entsprechende Empfehlung für Rechtsanwälte siehst Du etwas weiter oben.


Nach oben