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Wartungsstau


Erklärung

Der Wartungsstau beschreibt einen Zustand eines Fahrzeuges, das aufgrund der verstrichene Zeit seit der letzten Wartung oder der aktuellen Laufleistung schon mehrere Wartungen erhalten haben müsste, es jedoch nicht erhalten hat.

Ein Beispiel:
Ein Fahrzeug muss alle 15.000 Kilometer zum Ölwechsel. Seit 50.000 Kilometer hat das Fahrzeug jedoch keinen Ölwechsel mehr erhalten.

Ein Wartungsstau ist nicht zwingend ein Mangel im Sinne der Sachmangelhaftung, denn der Käufer kann sich im Vorfeld des Kaufes beim Verkäufer problemlos über den Wartungszustand des Fahrzeuges informieren.

Allerdings sind hierbei die Gerichtsurteile nicht eindeutig. Einige Gerichte argumentieren derart, dass ein gewerblicher Verkäufer einen privaten Endverbraucher (Laien) über einen derartigen Sachverhalt (Obliegenheit) informieren muss. Unterlässt er dieses, dann hat der Endverbraucher theoretisch einen Nachbesserungsanspruch.


ACHTUNG

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Jurist bin und die hier gemachten Aussagen keine rechtliche Relevanz haben. Ich selbst bin juristischer Laie und habe mir Wissen um das große Thema Sachmangelhaftung und den immer widerkehrenden Dingen in der Kfz-Branche in über 30 Jahren Berufserfahrung autodidaktisch angeeignet.
Rechtlich gesicherte Aussagen bekommen Sie nur von einem Rechtsanwalt. Ich weise darauf hin, dass ich für meine hier gegebenen Empfehlungen keine Provisionen  oder andere Vorteile erhalte.


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