Verkäufer im rechtlichen Sinne
Erklärung
Der Verkäufer eines Fahrzeuges ist der Eigentümer.
Wenn der Autohandel ein Fahrzeug angekauft hat, dann ist der Autohandel der Eigentümer und der Besitzer.
Wird der Wagen hingegen im Auftrag verkauft und der Autohändler agiert als der Vermittler, dann bleibt der ursprüngliche Eigentümer solange Eigentümer bis der mit dem Verkäufer vereinbarte Kaufpreis vom Autohändler vollständig an den Eigentümer ausgezahlt worden ist.
In der Zeit, wo der Wagen noch auf dem Autoplatz steht, ist der Autohändler zwar der Besitzer, der Auftraggeber des Verkaufs ist jedoch noch der Eigentümer.
ACHTUNG
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Jurist bin und die hier gemachten Aussagen keine rechtliche Relevanz haben. Ich selbst bin juristischer Laie und habe mir Wissen um das große Thema Sachmangelhaftung und den immer widerkehrenden Dingen in der Kfz-Branche in über 30 Jahren Berufserfahrung autodidaktisch angeeignet.
Rechtlich gesicherte Aussagen bekommen Sie nur von einem Rechtsanwalt. Ich weise darauf hin, dass ich für meine hier gegebenen Empfehlungen keine Provisionen oder andere Vorteile erhalte.