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Untere Preisgrenze


Erklärung

 der Kfz.-Branche gibt es für den Begriff "Untere  Preisgrenze" zwei Definitionen. Einmal eine betriebswirtschaftlichen Erklärung und eine vertragstechnische Erklärung.

Untere Preisgrenze (Betriebswirtschaftlich):
Preisuntergrenzen im Vertrieb sind kritische Preise, bei deren Unterschreitung durch den Marktpreis Verluste erwirtschaftet werden. Zu unterscheiden ist herbei zwischen der kurzfristigen und langfristigen Preisuntergrenze, die entweder das Betriebsminimum oder das Betriebsoptimum bedeuten.

Untere Preisgrenze (Vertraglich):
Bei einem Agenturgeschäft (
Auftrag zur Vermittlung) gibt der Auftragnehmer dem Autohändler seinen zu erzielenden Mindestpreis als untere Preisgrenze.

Einen Verkaufspreis der unterhalb der unteren Preisgrenze liegt darf der Autohändler als Vermittler nicht akzeptieren.


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