RSV
Restschuldversicherung
Erklärung
Die Restschuldversicherung ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung. Eine Restschuldversicherung verhindert unverschuldete Zahlungsausfälle ei einem Kreditvertrag und bietet daher Sicherheit besonders für langfristige Kredite für den Kreditnehmer und den Kreditgeber.
Mit der Restschuldversicherung können Lebensrisiken wie Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung, Unfall oder Tod abgesichert werden.
Mit der vollständiger Rückzahlung des Kredites fällt der Versicherungsgegenstand weg. Auch ohne triftigen Grund ist die Kündigung einer Restschuldversicherung möglich – dann jedoch nur unter Einhaltung der vertraglich geregelten Frist.
Oft ist eine solche Restschuldversicherung die Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens, da sie den Banken als zusätzliche Sicherung vor einem Zahlungsausfall dient.
GUT ZU WISSEN:
Die Restschuldversicherung darf als Sonderausgabe bis 1.900,00 Euro steuerlich geltend gemacht werden.