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§ 854 Bürgerliches Gesetzbuch
Besitz


Wie ich es mir vorstelle²:
In diesem Paragraphen wird der Begriff „Besitz“ definiert. Es wird definiert, dass der Besitz die tatsächliche Herrschaft über über ein Objekt ist.

Ein Beispiel:

Ein Mann verborgt seinem Freund das sein Auto. Dann ist sein Freund der Besitzer. Der Mann, der das Fahrzeug verborgt hat, ist jedoch immer noch Eigentümer.


Meine persönlichen Empfehlungen zum Thema:

Rechtsanwälte       Gutachter       Werkstätten


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² Ich möchte deutlich hervorheben, dass ich kein Rechtsanwalt bin.
Fragen beantworte ich gerne und gebe auch gerne meine persönliche Meinung wieder. Ich bin jedoch kein Jurist und darf keine Rechtsberatung geben. Zur Durchsetzung von Rechten beauftrage einen Rechtsanwalt. Meine entsprechende Empfehlung für Rechtsanwälte siehst Du etwas weiter oben.


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