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Zweiseitige Willenserklärung


   Wikipedia

Erklärung

Ein Vertrag ist prinzipiell eine Verabredung zwischen zwei Parteien.

Beide Parteien geben hierbei eine Willenserklärung ab.

Der eine (Verkäufer) sagt: "Ich werde liefern und Dir Eigentum verschaffen."

Der andere (Käufer) sagt: "Ich werde die Sache (Ware oder Dienstleistung) abnehmen und bezahlen."

Diese Art der zweiseitigen Willenserklärung ist ein Vertrag.


ACHTUNG

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Jurist bin und die hier gemachten Aussagen keine rechtliche Relevanz haben. Ich selbst bin juristischer Laie und habe mir Wissen um das große Thema Sachmangelhaftung und den immer widerkehrenden Dingen in der Kfz-Branche in über 30 Jahren Berufserfahrung autodidaktisch angeeignet.
Rechtlich gesicherte Aussagen bekommen Sie nur von einem Rechtsanwalt. Ich weise darauf hin, dass ich für meine hier gegebenen Empfehlungen keine Provisionen  oder andere Vorteile erhalte.


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