Privatkauf
Privates Veräußerungsgeschäft
Erklärung
Grundsätzlich gilt auch bei Privatverkäufen eine Sachmangelhaftung von zwei Jahren. Treten innerhalb dieser Frist Sachmängel auf, haftet der Verkäufer für Schäden.
Allerdings ist es zulässig und üblich, dass ein Privatverkäufer im Kaufvertrag die Sachmangelhaftung ausschließt.
Hier findet man entsprechende Kaufverträge des ADAC
ACHTUNG
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Jurist bin und die hier gemachten Aussagen keine rechtliche Relevanz haben. Ich selbst bin juristischer Laie und habe mir Wissen um das große Thema Sachmangelhaftung und den immer widerkehrenden Dingen in der Kfz-Branche in über 30 Jahren Berufserfahrung autodidaktisch angeeignet.
Rechtlich gesicherte Aussagen bekommen Sie nur von einem Rechtsanwalt. Ich weise darauf hin, dass ich für meine hier gegebenen Empfehlungen keine Provisionen oder andere Vorteile erhalte.
