Nichtig
Unwirksam
Erklärung
Nichtig ist ein juristischer Begriff. Übersetzt bedeutet er "Ohne Wert" oder "Unwirksam".
Dieser Begriff wird in Bezug auf Formulierungen der AGB verwendet, wenn diese AGB komplett oder auch nur Teile der AGB nicht rechtens sind.
Ein Beispiel für einen unwirksamen Passus:
Wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen, dass ein Fahrzeug an eine Privatperson ohne Sachmängelhaftung verkauft wird.
Da dieser Passus in den AGB nicht zulässig ist, entfaltet dieser keine Wirksamkeit. Das bedeutet, dieser Passus ist nicht wirksam. Als Privatverbraucher kann man diesen Vertrag also ruhig unterschreiben. Man hat trotzdem einen Anspruch auf Sachmangelhaftung, auch wenn die AGB etwas anderes sagen.
Der Gesamtvertrag wird dadurch aber nicht unwirksam, sondern nur dieser Passus.