DSGVO
Datenschutz-Grundverordnung / DS-GVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern regelt. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und hat erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Organisationen personenbezogene Daten verarbeiten und schützen müssen.
Es ist wichtig, dass Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, die Anforderungen der DSGVO genau verstehen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung sicherzustellen. Datenschutzbehörden in den EU-Mitgliedstaaten können bei Verstößen erhebliche Geldstrafen verhängen. Daher ist die Einhaltung der DSGVO nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern auch eine rechtliche Notwendigkeit
Hier sind einige wichtige Aspekte, die im Zusammenhang mit der DSGVO zu beachten sind:
- Anwendungsbereich: Die DSGVO gilt für alle Organisationen oder Firmen, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Standort, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
- Einwilligung: Organisationen oder Firmen müssen die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Personen einholen, bevor sie deren personenbezogene Daten verarbeiten. Die Einwilligung muss freiwillig, informiert, spezifisch und eindeutig sein.
- Rechte der betroffenen Personen: Die DSGVO stärkt die Rechte der Einzelpersonen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
- Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Design and by Default): Organisationen und Firmen müssen Datenschutzprinzipien bereits bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen berücksichtigen.
- Meldung von Datenschutzverletzungen: Organisationen müssen Datenschutzverletzungen den Datenschutzbehörden und den betroffenen Personen innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme melden, sofern die Verletzung voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen führt.
- Datenschutzbeauftragter: In einigen Fällen müssen Organisationen oder Firmen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, insbesondere wenn sie sensible Daten in großem Umfang verarbeiten.
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Bei bestimmten Arten von Verarbeitungen personenbezogener Daten, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich.
- Internationale Datenübermittlung: Die DSGVO regelt die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Übermittlung ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.