Bilanzbuchhaltung
Finanzbuchhaltung / Doppelte Buchführung
Die Bilanzbuchhaltung, auch als Finanzbuchhaltung oder externes Rechnungswesen bezeichnet, ist ein Teilbereich der Buchführung, der sich mit der systematischen Erfassung, Organisation und Auswertung aller finanziellen Transaktionen eines Unternehmens befasst. Das Ziel der Bilanzbuchhaltung besteht darin, einen Überblick über die finanzielle Lage eines Unternehmens zu bieten und Informationen für externe Interessengruppen wie Eigentümer, Investoren, Gläubiger und Behörden bereitzustellen.
Buchführungssysteme: Unternehmen nutzen Buchführungssysteme, um alle finanziellen Transaktionen zu erfassen. Dies kann manuell oder mithilfe von Computer-basierten Buchführungssoftware erfolgen.
Kontenführung: Die Bilanzbuchhaltung verwendet Konten, um Einnahmen, Ausgaben, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten (Schulden) und Eigenkapital zu verfolgen. Jede Transaktion wird in mindestens zwei Konten erfasst, um die doppelte Buchführung zu gewährleisten.
Buchführungsgrundsätze: Die Bilanzbuchhaltung folgt bestimmten Grundsätzen und Standards, wie den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder den Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) in den USA. Diese Grundsätze stellen sicher, dass die Buchführung konsistent, transparent und vergleichbar ist.
Finanzberichte: Am Ende eines bestimmten Zeitraums, meist jährlich, erstellt die Bilanzbuchhaltung verschiedene Finanzberichte. Dazu gehören die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), der Anhang und der Lagebericht. Diese Berichte bieten Einblicke in die finanzielle Leistung und Position des Unternehmens.
Bilanz: Die Bilanz ist ein zentrales Dokument in der Bilanzbuchhaltung. Sie zeigt die finanzielle Position des Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt an und gliedert sich in Aktiva (Vermögenswerte), Passiva (Eigenkapital und Verbindlichkeiten) und zeigt somit das Vermögen und die Schulden des Unternehmens.
Eine Bilanzbuchhaltung beschreibt also die systematische Erfassung von geschäftsrelevanten Daten und dient der generellen Darstellung interner Kennzahlen sowie einer standardisierten Gewinn- und Verlustrechnung.
Gewerbetreibende mit einem Umsatz (nicht Gewinn) von mehr als 600.000 Euro pro Jahr, oder von mehr als 60.000 Euro Gewinn pro Jahr müssen (Stand 12/2023) eine Bilanzbuchhaltung machen.
Dieses bedingt deutliche höhere Kosten für die Buchhaltung, ordentliches Verbuchen und die Erstellung einer Jahresendbilanz.
