Kosten
Recht haben heißt nicht automatisch, dass man auch Recht bekommt!
Recht haben heißt nicht automatisch, dass man auch Recht bekommt!
Ich brauche einen Rat bei einem Rechtsanwalt. Was kostet das?
Das deutsche Gebührensystem gewährleistet durch seine besondere, flexible Gestaltungsmöglichkeit meistens eine angemessene und leistungsgerechte Vergütung für den Anwalt.
Wenn man man sich einen Anwalt sucht, dann findet man sicherlich einen Anwalt der bei einer Erstberatung nicht allzu teuer ist.
Hat man eine Rechtschutzversicherung, dann braucht man häufig für eine Erstberatung keine Zahlungen leisten, denn die Kosten werden in diesem Fall von Ihrer Rechtschutzversicherung übernommen.
Was kostet es einen Rechtsanwalt zu beauftragen?
Zum Errechnen der Kosten des Rechtsanwaltes gibt es einen Rechner im Internet von der Firma ADVOCADO.
Die Kosten orientieren sich an dem sogenannten Streitwert.
Anwaltskostenrechner von advocado
Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe?
Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht dann,
Wie bekomme ich eine Prozesskostenhilfe?
Die Prozesskostenhilfe beantragt Ihr Rechtsanwalt zusammen mit Ihnen beim zuständigen Gericht.
Welche Kosten deckt die Prozesskostenhilfe ab?
Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, muss die Partei für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwalts je nach ihren finanziellen Verhältnissen gar keine Zahlungen oder nur gesetzlich festgelegte Ratenzahlungen leisten. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung werden übernommen, wenn das Gericht einen Rechtsanwalt beiordnet, was besonders beantragt werden muss.
Wann man von den Gerichtskosten und den Kosten des eigenen Anwalts völlig befreit ist, bzw. in welchen Fällen eine Ratenzahlungsverpflichtung besteht, wird in der Broschüre „Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe” näher erläutert.
Die Prozesskostenhilfe schließt außerdem nicht jedes Kostenrisiko aus. Insbesondere erstreckt sie sich nicht auf die Kosten, die die gegnerische Partei zum Beispiel für ihren Rechtsanwalt aufwendet. Verliert eine Partei das Gerichtsverfahren, so muss sie dem Gegner diese Kosten in aller Regel auch dann erstatten, wenn ihr Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Eine Ausnahme gilt in der Arbeitsgerichtsbarkeit: Hier muss man in der ersten Instanz die Kosten der gegnerischen Prozessvertretung auch dann nicht erstatten, wenn man unterliegt.