§ 19 StVZO
Änderungsabnahme
Erklärung
Die Abkürzung "StVZO" steht für die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, eine deutsche Rechtsverordnung, die Vorschriften für den Straßenverkehr und die Zulassung von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen enthält. Der § 19 StVZO bezieht sich auf die "Betriebserlaubnis" von Fahrzeugen.
Gemäß § 19 StVZO dürfen Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr nur in Betrieb genommen werden, wenn sie eine gültige Betriebserlaubnis besitzen. Die Betriebserlaubnis wird in der Regel bei der Zulassung eines Fahrzeugs erteilt und bestätigt, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht und für den Straßenverkehr zugelassen ist.
Es ist wichtig, dass Fahrzeughalter sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen, da andernfalls die Teilnahme am Straßenverkehr rechtlich nicht gestattet ist. Verstöße gegen diese Vorschrift können zu Bußgeldern und anderen rechtlichen Konsequenzen führen.
Unter §19 StVZO versteht man eine Änderungsabnahme am Fahrzeug durch einen Sachverständigen.
ERKLÄRUNG
Wenn man an seinem Fahrzeug eine Veränderung vornimmt, die über keine ABE für das Fahrzeug verfügt, muss geprüft werden, ob der Wagen mit dieser Änderung am Straßenverkehr teilnehmen darf. Durch diese Prüfung am Fahrzeug bleibt die bestehende Betriebserlaubnis erhalten und es wird bestätigt, dass die neuen Teile ordnungsgemäß angebaut sind.