§ 156 Strafgesetzbuch
Falsche eidliche Aussage (Vor Gericht unter Eid lügen)
Wie ich es mir vorstelle²:
Wenn jemand vor Gericht als Zeuge oder Sachverständiger vorsätzlich falsch aussagt und zu dieser Aussage vereidigt wird, wird bestraft.
Bestrafung:
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Meine persönlichen Empfehlungen zum Thema:
Rechtsanwälte Gutachter Werkstätten
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² Ich möchte deutlich hervorheben, dass ich kein Rechtsanwalt bin.
Fragen beantworte ich gerne und gebe auch gerne meine persönliche Meinung wieder. Ich bin jedoch kein Jurist und darf keine Rechtsberatung geben. Zur Durchsetzung von Rechten beauftrage einen Rechtsanwalt. Meine entsprechende Empfehlung für Rechtsanwälte siehst Du etwas weiter oben.