Skip to main content

§ 247 Bürgerliches Gesetzbuch
Basiszinssatz


Dieser Zinssatz ist die Basis für Verzinsungen bei Schadensersatzforderungen. Der Basiszinssatz beträgt 3,62 % (Stand 29.07.2000), ist allerdings von Jahr zu Jahr veränderlich. Der neue aktuelle Basiszinssatz wird immer zum 01.07. des jeweiligen Jahres verkündet.

2019: -0,88 %
2020: -0,88 %
2021: - 0,88 %
2022: + 2,50 %
2023: + 3,12 %

In der Regel werden bei gerichtlich durchgesetzten Forderungen 5% über dem Basiszinssatz verlangt.


Meine persönlichen Empfehlungen:

Rechtsanwälte       Gutachter       Werkstätten


------------------------------------------------------------------------------------------------------------

² Ich möchte deutlich hervorheben, dass ich kein Rechtsanwalt bin.
Fragen beantworte ich gerne und gebe auch gerne meine persönliche Meinung wieder. Ich bin jedoch kein Jurist und darf keine Rechtsberatung geben. Zur Durchsetzung von Rechten beauftrage einen Rechtsanwalt. Meine entsprechende Empfehlung für Rechtsanwälte siehst Du etwas weiter oben.


Nach oben