§ 123 Bürgerliches Gesetzbuch
Vertragsanfechtung wegen Täuschung oder Drohung
Ein Beispiel wie ich es mir vorstelle²:
Ein Autohändler und ein Interessent unterhalten sich über ein bestimmtes Fahrzeug. Der Interessent fragt den Autohändler, ob das Fahrzeug ein Navigationssystem besitzt, was der Autohändler bejaht. Später stellt sich heraus, dass das Fahrzeug kein Navigationssystem besitzt und der Autohändler auf den Straßenplan im Handschuhfach verweist. Der Autohändler hat den Käufer getäuscht.
Deshalb kann der Käufer den Vertrag anfechten.
Meine persönlichen Empfehlungen:
Rechtsanwälte Gutachter Werkstätten
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² Ich möchte deutlich hervorheben, dass ich kein Rechtsanwalt bin.
Fragen beantworte ich gerne und gebe auch gerne meine persönliche Meinung wieder. Ich bin jedoch kein Jurist und darf keine Rechtsberatung geben. Zur Durchsetzung von Rechten beauftrage einen Rechtsanwalt. Meine entsprechende Empfehlung für Rechtsanwälte siehst Du etwas weiter oben.